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Toyota Garantie

Erfahren Sie mehr über die Garantiebestimmungen von Toyota.

Unsere Fahrzeuge werden nach höchsten Qualitätsstandards gebaut. Damit unsere Kunden wirklich entspannt und gelassen unterwegs sein können, gewähren wir eine Garantie über 3 Jahre auf alle mechanischen Komponenten (ausser auf Verschleissteile) und 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung (gilt nicht für Nutzfahrzeuge).


Die Garantie im Einzelnen

Umfassende Werksgarantie
Die Garantie deckt alle Mängel ab, die sich auf einen Fabrikations- oder Montagefehler zurückführen lassen und bei normalem Gebrauch aufgetreten sind – und zwar für einen Zeitraum von 3 Jahren oder 100 000 km (je nachdem, was zuerst eintritt). Im ersten Jahr gilt keine Kilometerbegrenzung (gilt nur in Europa).

Die Garantie deckt auch die Abschleppkosten zur nächsten Vertragswerkstatt, falls das Fahrzeug aufgrund eines garantiepflichtigen Mangels nicht mehr verkehrstüchtig ist.

Oberflächenrost und Lackierung
Bei Oberflächenrost und Lackschäden, die aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers auf einem lackierten Karosserieteil auftreten, gewähren wir eine Garantie von 3 Jahren, unabhängig vom Kilometerstand.

Durchrostung
Die Garantie deckt während 12 Jahren und unabhängig vom Kilometerstand Korrosionsschäden an der Karosserie (Löcher in der Karosserie, entstanden von innen nach aussen), die auf Material- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.

Zusätzliche Informationen
Auch für Original-Zubehörteile gilt eine Garantie über 3 Jahre, falls ein Mangel aufgrund eines Herstellungsfehlers auftritt.

Die Standardgarantien können während der gesamten Garantiezeit auf jeden neuen Eigentümer übertragen werden.


Bedingungen

Das Fahrzeug muss entsprechend den Angaben in der Betriebsanleitung nach den Spezifikationen und Anweisungen des Herstellers gewartet werden. Bei Nichtbeachtung kann die Garantie für nicht gewartete Teile erlöschen. Der Eigentümer ist dafür verantwortlich, alle Belege aufzubewahren, die nötig sind, um die reguläre Wartung nachzuweisen. Tritt ein Mangel auf, die eine Garantiereparatur erfordern, ist der Eigentümer verpflichtet, das Fahrzeug so schnell wie möglich in eine Vertragswerkstatt zu bringen. So wird verhindert, dass sich der Schaden ausbreitet und grössere Reparaturen nach sich zieht, als eigentlich nötig gewesen wären.